→ Pflege • Zuverlässigkeit und Qualifikation
→ »Pflegen kann Jede(r)« ist eine Aussage, die im Umfeld kompetenter und qualitätsorientierter Pflege heutzutage keinen Platz mehr hat.
→ Grundpflege und Behandlungspflege sind keine Hilfstätigkeiten; sie sollten nicht von ungelerntem oder notdürftig angelerntem Personal ausgeübt werden.
→ Die Betreiber von Pflegeheimen oder Pflegediensten könnten im Versorgungsvertrag mit der Kasse zugesichert haben, dass sie – je nach Struktur und Pflegebedürftigkeit der zu betreuenden Menschen – für bestimmte Formen der Pflege und Betreuung ausschließlich Pflegefachkräfte einsetzen.
→ Hilfskräfte und ungelernte Mitarbeiter/innen reichen dafür nicht.
→ Die Qualität des Personals leitet sich vielmehr in fachlicher Hinsicht aus den beruflichen Abschlüssen ab; aber auch charakterliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit sind wichtige Merkmale.
→ Damit in der Praxis des beruflichen Alltags keine Missverständnisse entstehen, weisen sich qualifizierte Pflegekräfte aus durch die Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung als »Gesundheits- und Krankenpfleger/in«, »Altenpfleger/in«, »Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in«.
→ Ich erläutere Ihnen im nachfolgenden Beitrag, welche Bedeutung diesem Zertifikat zukommt, und welche Auswirkungen es für die berufliche Stellung der einzelnen Pflegefachkraft aber auch für den Träger der Pflegeeinrichtung hat.