→ Das Wichtigste auf einen Blick
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→ Das Wichtigste auf einen Blick
• Rechtsfragen zu Mobbing am Arbeitsplatz
→ Online-Seminar live (Tagesseminar)
→ Zielgruppe: Personalverantwortliche (m/w/d), Mobbingbeauftragte, Betriebsräte, Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung
→ Lernziel: Praxisnah unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung erfahren Sie die tragenden Begriffsdefinitionen und alle rechtlich relevanten Aspekte.
→ Sie haben Interesse?
Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot: Klicken Sie hier
… oder rufen Sie mich einfach an.
→ Recht • Schulung • Mobbing:
→ Das bietet mein Seminar
• Ein Mobbingfall am Arbeitsplatz ist kein privater Vorgang. Aus Sicht der Betriebsorganisation verbinden sich mit ihm viele relevante Implikationen: Von der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den Einzelnen und der Verantwortung für den störungsfreien Betriebsablauf bis hin zur Wahrung und Aufrechterhaltung des Betriebsfriedens sind die betriebsinternen Strukturen in einem solchen Fall gefordert.
• Zielgruppe sind Personalverantwortliche (m/w/d), Mobbingbeauftragte, Betriebs-/Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen, die eine umfassende Erläuterung des Begriffes Mobbing erhalten sowie eine detaillierte Ausarbeitung aller rechtlich relevanten Aspekte.
→ Praxisnah unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung erfahren Sie in meinem strukturierten Praxistraining für das sensible Thema »Mobbing am Arbeitsplatz« die tragenden Begriffsdefinitionen und alle rechtlich relevanten Aspekte von den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen für Mobbing-Opfer bis hin zu geeigneten präventiven Maßnahmen.
→ Recht • Schulung • Mobbing:
→ Das sind die Themen: Der Überblick
• 1. Der Mobbing-Begriff
• Die Definition der Rechtsprechung
• Die Definition nach Leymann
→ Ich liefere die relevanten Definitionen.
• 2. Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts zum Begriff »Mobbing«
• »Mobbing« selbst ist kein unbestimmter Rechtsbegriff.
• »Mobbing« selbst ist nicht anspruchsbegründend.
• »Mobbing« selbst erfüllt auch keinen Straftatbestand.
• Vielmehr gilt: Das Mobbing-Verhalten kann Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslösen gegen Vorgesetzte und/oder Arbeitskollegen.
→ Ich erläutere detailliert die arbeitsrechtlichen Ableitungen.
• 3. Mobbing und Strafrecht
• Die Beleidigung (§ 185 StGB)
• Die üble Nachrede (§ 186 StGB)
• »Stalking« (Nachstellung § 238 StGB)
• Nötigung (§ 240 StGB)
→ Ich zeige Tatbestand für Tatbestand.
• 4. Zivilrechtliche Ansprüche des Mobbing-Opfers gegen den Mobbing-Täter nach den Vorschriften des BGB
• Der Anspruch auf Widerruf/Unterlassung
• Der Anspruch auf Schadensersatz
• Der Anspruch auf Schmerzensgeld
• Die Darlegungs- und Beweislast
→ Ich erläutere sämtliche Anspruchsarten.
• 5. Zivilrechtliche Ansprüche des Mobbing-Opfers gegen den Mobbing-Täter nach den Vorschriften des AGG
• Einen speziellen Sonderfall einer Mobbing-Situation definiert § 3 Nr. 3 AGG.
• Anspruchsgrundlage ist § 15 AGG.
→ Ich erkläre diesen speziellen Sonderfall.
• 6. Arbeitsrechtliche Konsequenzen
• Die personenbedingte Kündigung
• Die Versetzung
• Die Abmahnung
• Die Nichtbeschäftigung des Mobbing-Opfers
→ Ich erläutere alle Konsequenzen.
• 7. Präventive Maßnahmen gegen Mobbing
• Anrufung des Personalrats/Betriebsrats
• Eigenes Antragsrecht des Personalrats/Betriebsrats
• Die Mobbing-Beschwerdestelle
→ Ich zeige Möglichkeiten und Grenzen.
Aus inhouse wird online…
• Aus Inhouse-Seminar wird TeleSeminar.
• Früher kam ich mit Auto oder Bahn zu Ihnen, jetzt komme ich online inhouse (ins Haus).
• Sonst ändert sich wenig.
… es bleibt
• live • fundiert und verständlich • kurz: Auf den Punkt gebracht.
→ Recht • Schulung • Personalgespräche:
→ Und so läuft dieses Online-Seminar ab
• Die Seminar-Struktur
Phase 1:
• Die Teilnehmer erhalten mein Seminar-Skript vorab und können es bearbeiten.
Phase 2:
• Wir treffen uns zum TeleSeminar live (online per Edudip). (Für nähere Informationen zu Edudip klicken Sie hier.)
Phase 3:
• Sollten während des Live-Termins nicht alle Fragen beantwortet werden können, werde ich die Antworten per E-Mail »nachreichen«.
• Die Methodik
• Webinar, Online, Vortrag und Dialog
• Es werden fallspezifisch die nötigen Rechtsgrundlagen und der (arbeits)rechtliche Kontext vorgestellt.
• Es gibt Gelegenheit, im Chat Fragen zu stellen.
• Ein Diskurs wird durch Zuschalten einzelner Teilnehmer ermöglicht.
• Der inhaltliche Aufbau (ob analog oder online):
• Nach Wunsch eintägig oder zweitägig
• Zu jedem Seminar ein ca. 25-seitiges Handout vorab
• In jedem Seminar:
• klare Definition der Probleme
• differenzierter Überblick über die aktuelle Rechtslage
• konkrete Lösungswege
• ausführliche Erläuterung der wichtigen, aktuellen Rechtsprechung
• ausführliche Erörterung der Teilnehmerfragen
→ Recht • Schulung • Mobbing:
Und das sagen meine Teilnehmer
»Ich habe gesehen: Mobbing ist kein »Kavaliersdelikt», sondern hat meistens persönliche und rechtliche Folgen. Mich hat beeindruckt, wie ausgefeilt die Rechtsgrundlagen und Definitionen inzwischen sind.«
Peter L., freigestellter Personalrat
»Gerade als Personalverantwortliche habe ich von den Ausführungen und Übungen zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Täter und Opfer profitiert.«
Sarah K., Leiterin Personalmanagement
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©/Kontakt
Dr. Uta Holtmann
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Arbeitsrecht
e-mail: info(at)utaholtmann.com
website: utaholtmann.com
Steuernummer:
20823060271
Büro Bayreuth
Scheffelstraße 23
D-95445 Bayreuth
Deutschland
Tel: 0921/66197
Fax: 0921/57151
Büro Lüdinghausen
Halterner Straße 57
D-59348 Lüdinghausen
Deutschland
Tel.: 02591/9496957
Fax: 02591/9496958