Strafrecht im Pflegeberuf

Recht  Schulung Strafrecht Pflegeberuf:

Das strukturierte Praxistraining


Das Wichtigste auf einen Blick

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 Das Wichtigste auf einen Blick

Strafrecht im Pflegeberuf
 Online-Seminar live (Tagesseminar)
Zielgruppe: Ärzte (m/w/d) und andere medizinische Behandler
Lernziel: Ich stelle die für die Praxis relevanten Straftatbestände vor sowie wesentliche Bestimmungen aus dem sogenannten Nebenstrafrecht. So sollen die Teilnehmer erhöhte Rechtssicherheit erlangen in ihrem beruflichen Alltag.


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 Recht  Schulung  Strafrecht Pflegeberuf:

 Das bietet mein Seminar

 Ärzte und Pflegekräfte legen am Patienten Hand an, um zu heilen oder Beschwerden zu lindern. Dabei sind sie aber gehalten, die Grenzen des Strafrechts zu achten.

 Rechtmäßiges medizinisches Handeln setzt eine wirksame Einwilligung des Patienten voraus; fehlt sie, kann der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt sein.

 Aber auch die Verletzung von Fürsorge- und Obhutspflichten kann strafbares Verhalten nach sich ziehen, so z.B. Strafbarkeit wegen Unterlassens.

 An der Schwelle zu Tod und Versterben sind die komplexen Straftatbestände der Tötung, Tötung auf Verlangen, Beihilfe zum Suizid von der straffreien passiven Sterbehilfe sorgsam zu trennen.

 In meinem strukturierten Praxistraining werden für die Praxis relevante Straftatbestände vorgestellt und auch wesentliche Bestimmungen aus dem sogenannten Nebenstrafrecht vorgestellt.

 Gleichzeitig sollen die Teilnehmer erhöhte Rechtssicherheit erlangen in ihrem beruflichen Alltag, wodurch Strafdrohung überhaupt vermieden wird.


 Recht • Schulung • Strafrecht Pflegeberuf:

 Das sind die Themen: Der Überblick

 1. Die »falsche« Behandlung und der Kunstfehler

 Was ist aus Sicht von Ärzten und Pflegekräften eine »falsche« Behandlung: Strafbarkeit wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung

 2. »Gewalt« bei pflegerischen Handlungen

 Wo verlaufen die Grenzen zu strafbarer Nötigung und Körperverletzung?

 3. Das »einvernehmliche« Versterbenlassen

 Die Bedeutung einer Patientenverfügung und der Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe

 4. Das »Liegenlassen« des Patienten

 Wann beginnt das pflichtwidrige Unterlassen und das Aussetzen des Patienten in hilfloser Lage?

 5. Fehlerhafter Umgang mit Arzneimittel und Betäubungsmittel

 Welche rechtlichen Anforderungen werden an den Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln gestellt?

 6. Pflichtwidriges Handeln bei Anwendung von Medizinprodukten

 Anwender- und Betreiberpflichten im Umgang mit einem Medizinprodukt

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 Recht  Schulung  Strafrecht Pflegeberuf:

 Und so läuft dieses Online-Seminar ab

 Die Seminar-Struktur

Phase 1:
 Die Teilnehmer erhalten mein Seminar-Skript vorab und können es bearbeiten.

Phase 2:
 Wir treffen uns zum TeleSeminar live (online per Edudip)(Für nähere Informationen zu Edudip klicken Sie hier.)

Phase 3:

 Sollten während des Live-Termins nicht alle Fragen beantwortet werden können, werde ich die Antworten per E-Mail »nachreichen«.

 Die Methodik

 Webinar, Online, Vortrag und Dialog

 Es werden fallspezifisch die nötigen Rechtsgrundlagen und der (arbeits)rechtliche Kontext vorgestellt.

 Es gibt Gelegenheit, im Chat Fragen zu stellen.

 Ein Diskurs wird durch Zuschalten einzelner Teilnehmer ermöglicht.

 Der inhaltliche Aufbau (ob analog oder online):

 Nach Wunsch eintägig oder zweitägig

 Zu jedem Seminar ein ca. 25-seitiges Handout vorab

 In jedem Seminar:

 klare Definition der Probleme

 differenzierter Überblick über die aktuelle Rechtslage

 konkrete Lösungswege

 ausführliche Erläuterung der wichtigen, aktuellen Rechtsprechung

 ausführliche Erörterung der Teilnehmerfragen


 Recht  Schulung  Strafrecht Pflegeberuf:

Und das sagen meine Teilnehmer

»In diesem Seminar wurden Ethik, Recht und Praxis in einen überzeugenden Gesamtzusammenhang gestellt. Mir haben sich viele schwerwiegende Fragen noch differenzierter erschlossen.«
Dr. Wilfried B., Oberarzt einer Akutstation

»Sterbehilfe, ein Begriff, der mir stets Respekt eingeflößt und mich durch mein Berufsleben begleitet hat. Nun sehe ich für meinen Alltag noch klarer die Abgrenzung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe.«
Beate H., stellv. Heimleitung / Pflegedienstleitung

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©/Kontakt
Dr. Uta Holtmann
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Arbeitsrecht

e-mail: info(at)utaholtmann.com
website: www.utaholtmann.com

Steuernummer:
20823060271

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Dieses Video beschreibt den Inhalt des TeleSeminars »Strafrecht im Pflegeberuf – Das strukturierte Praxistraining« von Dr. Uta Holtmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht