Pflege Auswahlverschulden
→ Pflege Auswahlverschulden → Eine Stationsleitung wählt das Personal nicht selbst aus: Personalauswahl ist Arbeitgebersache. → Und doch gelten die nachgeordneten, auch examinierten Kräfte, die Pflegehelfer, Schüler und Praktikanten als »Verrichtungsgehilfen« der verantwortlichen Leitungskraft. → Deshalb sollte die Stationsleitung sicher gehen, dass ihre »Verrichtungsgehilfen« prinzipiell den zugewiesenen Aufgaben gewachsen sind. → Ich zeige, wo verantwortliche […]
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