→ Das Wichtigste auf einen Blick
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→ Das Wichtigste auf einen Blick
• Arzthaftung im Lichte des Patientenrechtegesetzes
→ Online-Seminar live (Tagesseminar)
→ Zielgruppe: Ärzte und andere medizinische Behandler
→ Lernziel: Das »neue« Patientenrechtegesetz legt die Pflichten von Behandlern explizit fest; Sie erfahren, worauf besonders zu achten ist.
→ Sie haben Interesse?
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… oder rufen Sie mich einfach an.
→ Recht • Schulung • Arzthaftung:
→ Das bietet mein Seminar
• Patienten sind nicht Objekte ärztlicher Heilkunst sondern Rechtssubjekte; als solche sind sie über die beabsichtigten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen im Vorfeld umfassend aufzuklären.
• Rechtmäßiges medizinisches Handeln setzt eine wirksame Einwilligung des Patienten voraus; fehlt sie, kann der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt sein.
• Zudem sind der Inhalt von Behandlungsverträgen, Vergütungsfragen bei Wahl- und Kassenleistungen, aber auch Fragen der Beweislast nach fehlgeschlagener Behandlung zu klären.
• Führungskräfte könnten im Einzelfall für die Fehler Anderer haftbar gemacht werden.
• Regelungen darüber enthält das neue Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013, welches in den §§ 630 a bis 630 h BGB verankert ist.
→ Das »neue« Patientenrechtegesetz legt die Pflichten von Behandlern explizit fest. Mein strukturiertes Praxistraining zeigt Ihnen, worauf besonders zu achten ist.
→ Recht • Schulung • Arzthaftung:
→ Das sind die Themen: Der Überblick
• 1. Abschluss des Behandlungsvertrags
→ Was aus Sicht des Arztes und aus Sicht des Patienten zu beachten ist.
• 2. Vergütungsfragen
→ Welche Formen der Liquidation es gibt.
• 3. Inhalt des Behandlungsvertrags
→ Der Unterschied zwischen den Behandlungsmaßnahmen im engeren Sinn und den der Behandlung vor- und nachgelagerten Maßnahmen.
• 4. Die ärztliche Aufklärung
→ Welche Anforderungen an die ärztliche Aufklärung gestellt werden.
• 5. Die Einwilligung
→ Wie die Einwilligung ärztliche Eingriffe und Behandlung rechtlich erst möglich macht.
• 6. Mitwirkungs- und Informationspflichten
→ Das Arzt- und Patientenverhältnis ist ein Vertrauensverhältnis. Beide müssen wechselseitig zusammenwirken.
• 7. Dokumentation
→ Eine zentrale ärztliche Aufgabe; bei Säumnis ist eine Haftung des Arztes denkbar.
• 8. Verteilung der Beweislast
→ Geschehen Behandlungsfehler, hängt die Frage von Schadensersatz und Schmerzensgeld nicht zuletzt davon ab, ob der Patient die schuldhafte Falschbehandlung dem Arzt nachweisen kann. Wie das Patientenrechtegesetz die Beweislast verteilt.
• 9. Einsichtsrechte in Patientenakte
→ Die Patientenakte stellt einen »Datensatz« dar über den Patienten. Einsichtnahme ist wegen der Sensibilität der gebündelten Erkenntnisse nur in engen Grenzen zulässig.
Aus inhouse wird online…
• Aus Inhouse-Seminar wird TeleSeminar.
• Früher kam ich mit Auto oder Bahn zu Ihnen, jetzt komme ich online inhouse (ins Haus).
• Sonst ändert sich wenig.
… es bleibt
• live • fundiert und verständlich • kurz: Auf den Punkt gebracht.
→ Recht • Schulung • Personalgespräche:
→ Und so läuft dieses Online-Seminar ab
• Die Seminar-Struktur
Phase 1:
• Die Teilnehmer erhalten mein Seminar-Skript vorab und können es bearbeiten.
Phase 2:
• Wir treffen uns zum TeleSeminar live (online per Edudip). (Für nähere Informationen zu Edudip klicken Sie hier.)
Phase 3:
• Sollten während des Live-Termins nicht alle Fragen beantwortet werden können, werde ich die Antworten per E-Mail »nachreichen«.
• Die Methodik
• Webinar, Online, Vortrag und Dialog
• Es werden fallspezifisch die nötigen Rechtsgrundlagen und der (arbeits)rechtliche Kontext vorgestellt.
• Es gibt Gelegenheit, im Chat Fragen zu stellen.
• Ein Diskurs wird durch Zuschalten einzelner Teilnehmer ermöglicht.
• Der inhaltliche Aufbau (ob analog oder online):
• Nach Wunsch eintägig oder zweitägig
• Zu jedem Seminar ein ca. 25-seitiges Handout vorab
• In jedem Seminar:
• klare Definition der Probleme
• differenzierter Überblick über die aktuelle Rechtslage
• konkrete Lösungswege
• ausführliche Erläuterung der wichtigen, aktuellen Rechtsprechung
• ausführliche Erörterung der Teilnehmerfragen
→ Recht • Schulung • Arzthaftung:
Und das sagen meine Teilnehmer
»Haftung bei Behandlungsfehlern – ein wenig ein Tabuthema. Hier habe ich klare Aussagen dazu erhalten, wovon eine Haftung im Fall der Fälle juristisch abgeleitet werden kann.«
Dr. Günter H., Oberarzt der Akutstation
»Alle wichtigen Punkte des Behandlungsvertrages zwischen Arzt und Patient wurden strukturiert und anschaulich vorgestellt. Auch und besonders für Nichtjuristen sehr verständlich.«
Dr. Petra W., Lt. Ärztin Klinik für Gerontopsychiatrie
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©/Kontakt
Dr. Uta Holtmann
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Arbeitsrecht
e-mail: info(at)utaholtmann.com
website: utaholtmann.com
Steuernummer:
20823060271
Büro Bayreuth
Scheffelstraße 23
D-95445 Bayreuth
Deutschland
Tel: 0921/66197
Fax: 0921/57151
Büro Lüdinghausen
Halterner Straße 57
D-59348 Lüdinghausen
Deutschland
Tel.: 02591/9496957
Fax: 02591/9496958