→ Recht • Schulung • Gefährliche Pflege:
→ Inhouse-Seminar (ein- oder zweitägig)
→ Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte in der Pflege, aber auch Berufseinsteiger
Das ist die Ausgangslage: Ihre Fragen
• Wer pflegt, hat eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen der ihm anvertrauten Personen.
• Pflegefachkräfte in Alten- und Pflegeheimen sind stets rund um die Uhr für die oft gebrechlichen und hilflosen Bewohner verantwortlich.
• Zielgruppe sind Stations- und Wohnbereichsleitungen, examinierte Pflegefachkräfte, aber auch Pflegehelfer, Betreuungsassistenten, Alltagsbegleiter sowie angelerntes Personal.
• Sie alle erhalten eine Auffrischung ihres Wissens, um Tag für Tag rechtssicher den beruflichen Anforderungen in der Pflege gewachsen zu sein.
→ Recht • Schulung • Gefährliche Pflege:
Das bietet mein Seminar: Meine Antworten
→ Praxisnah wird beleuchtet, in welchen Situationen des Pflegealltags das Pflegepersonal besonders achtsam sein muss.
→ Beispielsfälle anhand aktueller Rechtsprechung veranschaulichen, wo typische »Fallstricke« den Pflegenden drohen.
→ Ich stelle die rechtlichen Bezüge her zum Strafrecht, Betreuungsrecht, Haftungsrecht und Arbeitsrecht.
→ Ich zeige, wann die Grenze zur »gefährlichen Pflege« überschritten ist.
→ Recht • Schulung • Gefährliche Pflege:
Das sind die Themen: Der Überblick
1. Allgemeine Bestimmungen im Umgang mit den Bewohnern
→ Schutz der Würde und Persönlichkeitsrechte; Fürsorge; diskriminierungsfreier Umgang.
2. Der »eingeschränkte« Bewohner
→ Einschränkung aufgrund körperlicher Gebrechen (Dauerschmerzen, Lähmungen, Immobilität)
→ Einschränkung aufgrund geistiger Störungen (Demenz, Hirnabbauprozesse)
→ Einschränkung aufgrund psychischer Hemmnisse
3. Gefahren für den anvertrauten Menschen im Altenheim
→ Beschreibung typischer und wiederholter gefährlicher Vorkommnisse
→ Entstehung und Entwicklung typischer Gefahrenherde
→ Rechtzeitiges Erkennen und Einordnen der gefährlichen Situation
4. Typische Ursachen: Es können sehr unterschiedliche Ursachen sein, die einen Bewohner erhöht gefährden
→ Anlagebedingter körperbezogener Gesundheitsschaden
→ Mangelnde Einsicht in Therapie- und Behandlungserfordernisse
→ Verkennen von Alltagsgegenständen und ihrer wahren Zweckbestimmung
→ Hang zur Selbstverletzung und Selbstgefährdung
5. Spezialpräventive Maßnahmen des Schutzes und der Fürsorge
→ Risikoaufklärung in Wort und Bild (Sturzprophylaxe)
→ Erhöhte Verkehrssicherung für Baulichkeiten und Gebrauchsgegenstände (Funktion elektrischer Geräte; Verschluss der Fenster)
→ Mechanische und technische Hilfsmittel zur Erleichterung des Alltags des Betroffenen (mobiles Rufsystem)
6. Generalpräventive Maßnahmen des Schutzes und der Fürsorge
→ Qualitätsmanagement-Richtlinien, z.B. zur noch besseren Einhaltung von Hygieneschutz
→ Dienstliche Anordnung im Einzelfall; z.B. zur Erhöhung engmaschiger Kontrollen am Bett
→ Verbesserte Fortbildung und Praxisanleitung, auch der »frisch« Examinierten sowie des ungelernten Personals
7. Die schuldhafte Verletzung von Schutz- und Fürsorgemaßnahmen
→ Pflichtverletzungen mit leichter und mittlerer Fahrlässigkeit
→ Abgrenzung zu Verstößen mit »grober Fahrlässigkeit«
8. Die Folgen der schweren Pflichtenverstöße
→ »Gefährliche Pflege« und der Schaden am Patienten
→ »Gefährliche Pflege« und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
→ »Gefährliche Pflege« und der Regress
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Und so sind meine Seminare aufgebaut
• Nach Wunsch eintägig oder zweitägig
• Zu jedem Seminar ein ca. 25-seitiges Handout vorab
• In jedem Seminar:
• klare Definition der Probleme
• differenzierter Überblick über die aktuelle Rechtslage
• konkrete Lösungswege
• ausführliche Erläuterung der wichtigen, aktuellen Rechtsprechung
• ausführliche Erörterung der Teilnehmerfragen
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©/Kontakt
Uta Holtmann
Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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D-95445 Bayreuth
Deutschland
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